Wasser- und Bodenverband
„Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“
1. Mitglieder gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 GUVG für ihre Grundstücke
2. Mitglieder gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 GUVG Eigentümer von Grundstücken auf Antrag
3. Mitglieder gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 3 GUVG die Gemeinden für ihre Grundstücke und für alle übrigen Grundstücke im Verbandsgebiet.
* Mitglieder ohne beitragspflichtige Flächen