Beginn der Trockenlegung des Havelländischen Luchs
Beginn der Trockenlegung des Havelländischen Luchs
Graben- und Schauordnung für das Havelländische Luch
Durchführung der ersten Grabenschau
Gesetz über die Bildung von Wassergenossenschaften
Gründung der „Havelländischen Luchmeliorationsgenossenschaft“
Erlass des Preußischen Wassergesetzes
Besiedlung des Havelländischen Luches
Neue Satzungen der Wasser- und Bodenverbände im Havelland
Beschluss über die Auflösung der Wasser- und Bodenverbände und Verordnung über die Neuorganisation der Wasserwirtschaft
Aufgaben des Meliorationswesens werden vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wahrgenommen
Bezirksmeliorationskonferenzen
Gründung des Verbandes mit dem Ziel der Gewässerunterhaltung durch einen eigenen Bauhof
106 Gemeinden und 8 Eigentümer grundsteuerbefreiter Flächen sind Mitglieder. Einstellung erster Mitarbeiter für den Bauhof. Beginn der Tätigkeit des Verbandes, Beitragssatz 9,45 DM/ha, Beschluss der Verbandssatzung
Abschluss des Vertrages mit dem Landesumweltamt Brandenburg zu Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung, Deiche und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wert 896,0 TDM) durch den Verband
Übernahme von 7 Mitarbeitern des Landesumweltamtes Brandenburg als Folge des Vertrages, Beginn der darin vereinbarten Unterhaltungsarbeiten. Erste Satzungsänderung wird beschlossen
Wahl des zweiten Vorstandes mit 14 Mitgliedern
Erste Satzungsänderung tritt in Kraft. Beschluss eines neuen Beitragssatzes in Höhe von 11,50 DM/ha
Landesumweltamt Brandenburg erstellt eine aktuelle Liste der Schöpfwerke im Verbandsgebiet. Demnach hat der Verband 67 Schöpfwerke darunter 45 mit öffentlichem Interesse.
Die Vertragssumme mit dem Landesumweltamt Brandenburg sinkt aus Einsparungsgründen auf 392,0 T€, Die Gemeindegebietsreform lässt die Anzahl der Mitglieder sinken. Die Erhöhung des Beitragssatzes wird infolge steigender Kosten immer dringlicher.
Wahl des dritten Vorstandes mit 12 Mitgliedern. Wechsel des Geschäftsführers. Vertragsumfang mit dem Landesumweltamt Brandenburg ist auf 819,0 TDM gesunken, obwohl der Unterhaltungsaufwand geblieben ist.
Eine Beitragserhöhung für 2004 wird abgelehnt. Das Landesumweltamt Brandenburg kündigt weitere Kürzungen bei der Gewässerunterhaltung in der I. Ordnung an. Dringender Ersatzbedarf bei der Bauhoftechnik wird deutlich.
Der Beitragssatz beträgt 7,00 €/ ha. Der Jahresvertrag mit dem Landesumweltamt Brandenburg beinhaltet nur noch 342,0 T€.
Die Mittel für die Gewässerunterhaltung der I. Ordnung gehen auf ein absolutes Minimum zurück und betragen nur noch 297,0 T€. Im Herbst werden für den Vorstand, nach geänderter Satzung, nur noch 7 Mitglieder gewählt.
Es fallen hohe Niederschlagsmengen - bis 1020 mm/m² und Jahr. Jetzt rächt sich die Einsparung von Unterhaltungsmitteln der letzten Jahre. In den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark sind ca. 23.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche stark vernässt. Viele Keller stehen unter Wasser. Es kommt zu hohen Schäden. Seitens des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg verspricht man mehr Geld für die Unterhaltung der Landesgewässer. Die meisten Niederschläge gab es bei Nennhausen (1.020 mm/m²).
Der finanzielle Umfang der Unterhaltungsarbeiten an den Anlagen und Gewässern I. Ordnung wurde bedeutend erhöht. Somit konnte seit Jahren erstmals wieder eine den Erfordernissen entsprechende Gewässerunterhaltung an Landesgewässern ausgeführt werden. Der Beitragssatz für das Jahr 2008 beträgt weiterhin 7,00 €/ha. Das geänderte GUVG schreibt die Bildung von Verbandsbeiräten vor. Näheres solle die Satzung regeln.
Der Beitragssatz bleibt bei 7,00 €/ ha. Die notwendige Satzungsänderung blieb aus.
Der Beitragssatz bleibt 7,00 €/ ha Die Neufassung der Satzung wurde nicht genehmigt. Strittig ist die Frage der Finanzierung des Schöpfwerksbetriebs.
Der Beitragssatz wird auf 7,82 €/ ha erhöht. Mehrkosten für Grundräumungen und Handarbeitskräfte werden jedoch abgelehnt. Herr Jorgas übergibt die Geschäftsführung des Verbandes an Herrn Hacke. Das geänderte Brandenburgische Wassergesetz tritt in Kraft. Die Neufassung der Satzung wurde am 14.04.11 von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt.
Der Beitragssatz bleibt bei 7.82 €/ ha. Am 09.Januar wurde Klage auf Zulassung der Neufassung der Satzung beim VG Potsdam eingereicht. Mit Urteil vom 13.12.12 ging der Rechtsstreit verloren. Die Berufung wurde zugelassen.
Der Beitragssatz steigt auf 9,31 €/ ha. Der Verband legt am 17.01.13 Revision gegen das Urteil des VG Potsdam vom 13.12.12 ein. Das GUVG wird geändert („Heilungsgesetz“ vom 05.12.13)
Der Beitragssatz beträgt 9,31 €/ ha (incl. Schöpfwerkskosten). Der Rechtsstreit um die Satzung geht vor dem Oberverwaltungsgericht verloren. Die Verbandsgebiete der WBV des Landes Brandenburg werden direkt an die Einzugsgebiete angepasst. Der Verband erhält eine neu gefasste Satzung. Der Schöpfwerksbetrieb wird nach Ankündigung der Einstellung von den Unteren Wasserbehörden angewiesen. Am 05. Mai brennt die Werkstatthalle in Paretz ab. Zerstört werden 2 Schlepper, ein Gabelstapler und ein Mähboot.
Der Beitragssatz beträgt 10,63 €/ ha (ohne Schöpfwerkskosten). Die „Notbetriebsverordnung“ für Schöpfwerke wird vom Land Brandenburg in Kraft gesetzt. Die Standortentscheidung für den neuen Geschäftssitz wird von der Verbandsversammlung einstimmig zugunsten des Grundstücks Am Schlangenhorst in Nauen getroffen
Der Beitragssatz beträgt 10,63 €/ ha. Der Geschäftssitz wird im Juli zum Schlangenhorst 23 in Nauen verlegt. Der Standort Paretz wird aufgelöst. Der Verband begeht sein 25jähriges Jubiläum
Der Beitragssatz beträgt 9,89 €/ ha und wird damit erstmals reduziert